Gesetzliche Krankenversicherung

 

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen 50 Prozent der Kosten.

Die Anzahl der Versuche ist beschränkt auf:
acht Inseminationen ohne Stimulation (gegebenenfalls aber mit Clomifen), drei Inseminationszyklen mit hormoneller Stimulation (z. B. Gonal F, Puregon, Menogon), drei IVF-Behandlungen, drei ICSI-Behandlungen.

 

Das sind die Voraussetzungen für diese Kostenübernahme: Das Paar muss miteinander verheiratet sein, die Frau muss mindestens 25 und darf höchstens 39 Jahre alt sein, ihr Ehemann darf maximal 49 Jahre alt sein.

 

Die Krankenkasse fordert vor Beginn der Behandlung einen Behandlungsplan. Nach Geburt besteht erneut Anspruch auf Leistungen zur medizinisch assistierten Befruchtung.

Beide Ehepartner müssen HIV-negativ sein.

 


< zurück